Ihr Anwalt bei Geburtsschaden
Wir sind Ihr Anwalt, wenn es um Geburtsschäden geht. Unter einem Geburtsschaden leidet das betroffene Kind oftmals sein Leben lang. Und auch für die Eltern ist ein medizinischer Behandlungsfehler bei der Geburt ein grausamer seelischer Schicksalsschlag. Liegt ein Behandlungsfehler vor, steht den Eltern ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu.
Warum bei einem Geburtsschaden einen Anwalt zu Hilfe ziehen?
Liegt ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist es ratsam einen erfahrenen Medizinrechtler zu konsultieren, damit Sie adäquat entschädigt werden. Ärzte, Hebammen und Geburtskliniken werden juristisch bestens vertreten. Patienten stehen mit dem Rücken zur Wand, wenn sie ohne einen Anwalt gegen einen Behandlungsfehler vorgehen wollen. Daher ist es ratsam, einen Spezialisten zu Hilfe zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt weiß bei Geburtsschäden, mit welcher Anspruchshöhe seine Mandanten rechnen können und wie die Erfolgsaussichten sind. Zwar ist der seelische Schaden mit Geld keineswegs auszugleichen. Doch ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz hilft den betroffenen Eltern, die finanzielle Bürde zu meistern. Denn Reha und Therapien stellen eine zusätzliche Belastung dar.
Arzthaftung bei einem Geburtsschaden
Verstößt ein Mediziner bei der Behandlung gegen seine Sorgfaltspflicht, greift die Arzthaftung und der behandelnde Arzt muss für seine Fehler haften. Die Praxis, das Krankenhaus oder die Versicherung muss für verursachte Schäden aufkommen. Als Patient besteht Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die häufigsten Behandlungsfehler bei Geburten sind:
- Zeitpunkt der Geburtseinleitung falsch gewählt
- verspätete Verlegung in eine Spezialklinik
- Schwangerschaftsrisiken wurden nicht erkannt
- fehlerhafte Lage des Kindes übersehen
Liegt der Verdacht eines Behandlungsfehlers vor, stehen wir an Ihrer Seite. Wir prüfen Ihren Fall und kämpfen für eine angemessene finanzielle Entschädigung sowohl für materielle als auch immaterielle Schäden.