Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit
Wann gelte Ich als arbeitsunfähig?
Eine Person ist arbeitsunfähig, wenn er wegen einer Krankheit Gefahr läuft, diese während der Ausübung seiner Arbeitstätigkeit noch zu verschlimmern oder er durch seine Krankheit gar ganz von der Ausübung abgehalten wird. Als nur weil eine Krankheit vorliegt, ist es noch nicht zwingend notwendig, dass die Person dann auch krank geschrieben wird. Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ wird im Volksmund auch „Krankschreiben genannt, dies führt aber nur in die Irre und ist nicht zutreffend.
Ob man arbeitsunfähig ist hängt von folgenden Faktoren ab:
- Wie schwer die Krankheit wiegt und um welche genau es sich handelt
- Dem körperlichen und seelischen Gesamteindruck und Zustand der betreffenden Person
- Welche Arbeitstätigkeit mit der Erkrankung ausgeübt werden müsste
Im Volksmund herrscht auch der Glaube, wer arbeitsunfähig geschrieben ist, muss auf jeden Fall zu Hause bleiben, dies ist aber nicht zwingend der Fall.
Begutachtung durch den MDK
Das Ziel, auf das sowohl die Ärzte als auch Mediziner des MDK hinarbeiten, ist:
- 1. Die Aufhebung der Arbeitsunfähigkeit und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten
- 2. Kontakt mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber zu halten, um diese zu überzeugen, dass der behandelte Patient wieder voll arbeitsfähig ist oder sein wird.
Wie läuft ein Begutachtungsverfahren?
Für die Bearbeitung des Falles durch die MDK ist es wichtig, dass möglichst viele aussagekräftige Dokumente vorliegen. Die Krankenkasse kümmert sich mit Hilfe der Patienten darum diese Dokumente zu beschaffen.
Anschließend findet die sogenannte sozialmedizinische Fallberatung (SFB) statt, in dem die Befunde und Unterlagen noch weiter untersucht werden und mögliche medizinische Fragen der Krankenkasse vom MDK beantwortet werden. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine Begutachtung durch den MDK vorgenommen wird. Sollten die Unterlagen aber genügen, wird auf eine persönliche Untersuchung verzichtet.
Persönliche Begutachtung
Begutachtungsergebnis
In diesem Gutachten wird darauf eingegangen werden, in welchem Hinblick Ihre Erkrankung zu den Anforderungen an Ihrem Arbeitsplatz stehen.
Entweder:
-
1. Ob die Arbeitsunfähigkeit beendet werden kann
-
2. Ob immer noch eine Arbeitsunfähigkeit vorhanden ist, aber in naher Zukunft beendet wird
-
3. Ob die Arbeitsunfähigkeit auf Dauer weiterbestehen wird
Weiterhin werden im Gutachten auch Möglichkeiten erläutert, wie der Patient erwerbstätig bleiben kann. Dies kann etwa durch Rehabilitationsmaßnahmen, ein teilweises Teilnehmen am Arbeitsleben oder eine Umstrukturierung des Arbeitsumfeldes geschehen.
Die Krankenkasse und der behandelnde Arzt werden über das Ergebnis des Gutachtens informiert.