Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit

Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit

Wann gelte Ich als arbeitsunfähig?

Eine Person ist arbeitsunfähig, wenn er wegen einer Krankheit Gefahr läuft, diese während der Ausübung seiner Arbeitstätigkeit noch zu verschlimmern oder er durch seine Krankheit gar ganz von der Ausübung abgehalten wird. Als nur weil eine Krankheit vorliegt, ist es noch nicht zwingend notwendig, dass die Person dann auch krank geschrieben wird. Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ wird im Volksmund auch „Krankschreiben genannt, dies führt aber nur in die Irre und ist nicht zutreffend.

Ob man arbeitsunfähig ist hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Wie schwer die Krankheit wiegt und um welche genau es sich handelt
  • Dem körperlichen und seelischen Gesamteindruck und Zustand der betreffenden Person
  • Welche Arbeitstätigkeit mit der Erkrankung ausgeübt werden müsste

Im Volksmund herrscht auch der Glaube, wer arbeitsunfähig geschrieben ist, muss auf jeden Fall zu Hause bleiben, dies ist aber nicht zwingend der Fall.

Begutachtung durch den MDK

Das Bestreben des MDK ist es immer die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht länger als nötig zu halten. Da bei einer Arbeitsunfähigkeit allerdings mehrere Faktoren zusammenspielen, ist dieses ein schwieriges Unterfangen. Durch frühzeitig einsetzende Maßnahmen, soll der Patient arbeitsfähig bleiben.

Das Ziel, auf das sowohl die Ärzte als auch Mediziner des MDK hinarbeiten, ist:

  • 1. Die Aufhebung der Arbeitsunfähigkeit und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten
  • 2. Kontakt mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber zu halten, um diese zu überzeugen, dass der behandelte Patient wieder voll arbeitsfähig ist oder sein wird.

Wie läuft ein Begutachtungsverfahren?

Die Krankenkasse entscheidet, ob sie den MDK hinzuzieht oder nicht. Dafür setzt sich die Krankenkasse mit dem Patienten in Verbindung und erfragt bei diesem seine momentane Situation und die Lage und Beanspruchung am Arbeitsplatz. Dann erst wird Kontakt mit dem MDK aufgenommen.

Für die Bearbeitung des Falles durch die MDK ist es wichtig, dass möglichst viele aussagekräftige Dokumente vorliegen. Die Krankenkasse kümmert sich mit Hilfe der Patienten darum diese Dokumente zu beschaffen.

Anschließend findet die sogenannte sozialmedizinische Fallberatung (SFB) statt, in dem die Befunde und Unterlagen noch weiter untersucht werden und mögliche medizinische Fragen der Krankenkasse vom MDK beantwortet werden. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine Begutachtung durch den MDK vorgenommen wird. Sollten die Unterlagen aber genügen, wird auf eine persönliche Untersuchung verzichtet.

Persönliche Begutachtung

Ihre Krankenkasse schickt Ihnen eine schriftliche Einladung zu Ihrer persönlichen Begutachtung beim MDK. Dort wird ein Mediziner mit Ihnen über alle Faktoren der Arbeitsunfähigkeit sprechen und ihnen eventuell Möglichkeiten über Behandlungsschritte und Wiedereingliederungsmöglichkeiten unterbreiten. Dieser Mediziner steht Ihnen immer bei Fragen zur Verfügung, greift aber nicht in die Behandlung Ihres Arztes ein.

Begutachtungsergebnis

In den meisten Fällen, werden Sie das Ergebnis sofort erhalten. In Ausnahmefällen, wenn der Arzt des MDK sich noch mit dem behandelnden Arzt austauschen möchte, wird das Ergebnis schriftlich Ihrer Krankenkasse zugeschickt. Diese informiert dann Sie.

In diesem Gutachten wird darauf eingegangen werden, in welchem Hinblick Ihre Erkrankung zu den Anforderungen an Ihrem Arbeitsplatz stehen.

Entweder:

  • 1. Ob die Arbeitsunfähigkeit beendet werden kann

  • 2. Ob immer noch eine Arbeitsunfähigkeit vorhanden ist, aber in naher Zukunft beendet wird

  • 3. Ob die Arbeitsunfähigkeit auf Dauer weiterbestehen wird

Weiterhin werden im Gutachten auch Möglichkeiten erläutert, wie der Patient erwerbstätig bleiben kann. Dies kann etwa durch Rehabilitationsmaßnahmen, ein teilweises Teilnehmen am Arbeitsleben oder eine Umstrukturierung des Arbeitsumfeldes geschehen.

Die Krankenkasse und der behandelnde Arzt werden über das Ergebnis des Gutachtens informiert.