Arzthaftung für Kunst-fehler bei der Narkose

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Arzthaftung für Kunstfehler bei der Narkose

Ein “böses Erwachen”: Wenn die Narkose zum Kunstfehler wird, gibt es nicht selten beim Patienten und den Angehörigen ein „böses Erwachen“. Ein Kunstfehler bei der Narkose kann katastrophale Schäden beim Patienten haben. Gleichgültig, ob Schädigungen am Gehirn, Lähmung der Sprache oder einzelner Gliedmaßen oder sogar der Tod eintreten – nichts ist nach einem Narkose-Fehler so wie es vorher war. Die Folgen eines Kunstfehler bei der Narkose sind schwerwiegend.

Was gehört zur Narkose?

Zur Narkose, oder genauer dem Anästhesie-Verfahren, gehören die Vorbereitung und Durchführung der Voll-Narkose bzw. Teil-Narkose. Weiterhin gehören zur Narkose die Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen und die Überwachung und Betreuung des Patienten nach dem Eingriff im Aufwachraum.

Ohne Einwilligung keine Narkose und keine OP

Eine für den Patienten nötige Operation oder Behandlung setzt immer die Einwilligung des Patienten mit seiner Unterschrift voraus. Ohne Einwilligung zu Narkose und Behandlung gibt es keine OP. Wird bereits bei der Aufklärung über Narkose und Behandlung ein Fehler gemacht, haftet der Narkose-Arzt für den Schaden.

Die Beweisführung

Wird die Narkose zum Kunstfehler stellt dies zuerst einmal die Fachkompetenz des Anästhesisten in Frage. In den Behandlungsmethoden steht dem Narkose-Arzt ein großer Spielraum offen. Auch die Berufserfahrung, die Ausstattung und die Personal-Besetzung spielen eine entscheidende Rolle, will man einen Narkose-Arzt für seinen Kunstfehler haftbar machen. Oft sind die Krankenakte mit der Vorgeschichte und die Aufzeichnungen der Operation die einzig verlässlichen Quellen, die es erlauben einen Kunstfehler systematisch nach zu vollziehen.