Ihr Anwalt bei MRSA Infektion im Krankenhaus

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Ihr Anwalt bei MRSA Infektion im Krankenhaus

Zahlen und Fakten

Laut im Handelsblatt veröffentlichter Zahlen, sterben jährlich Tausende Menschen an den Folgen gefährlicher Krankenhauskeime, Hunderttausende erkranken daran. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) geht von ca. 40.000 Todesfällen und etwa einer Million Infizierten pro Jahr aus. Erschreckende Zahlen, obwohl Deutschland im europäischen Vergleich mit diesem Problem lediglich in der Mittellinie angesiedelt ist.

Sogenannte “nosokomiale Infektionen” (wie Krankenhauskeime) sind während eines Aufenthalts oder einer Behandlung im Krankenhaus erworbene Infektionen, z.B. mit Gesundheits- und Lebensgefährlichen multiresistenten – auf eine Vielzahl von Antibiotika unempfindlichen – Erregern.


MRSA – Vorbeugen ist besser als Heilen

Neben gefährlichen Darmkrankheiten auslösenden Vancomycin-resistenten Enterokokken sind die bekanntesten, häufigsten und wohl gefürchtetsten Krankenhauskeime der Methillicin-resistente Staphylokukkus aureus, kurz MRSA. Für gesunde Menschen ungefährlich, kann er bei immungeschwächten Patienten oder Patienten mit chronischen bzw. schlecht heilenden Wunden beispielsweise schwere Lungen- und Wundinfektionen bis hin zur Blutvergiftung (Sepsis) hervorrufen.

Da die Therapiemöglichkeiten aufgrund der Unempfindlichkeit gegen zahlreiche Antibiotika begrenzt sind, sollte besonderes Augenmaß auf die Vorbeugung gelegt werden. So wäre laut der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene mehr als ein Drittel der Krankenhausinfektionen (wie etwa durch Krankenhauskeime) durch Maßnahmen wie richtige Händedesinfektion vermeidbar. Nicht zuletzt sind hier Krankenhausorganisation und Wissensstand des Fachpersonals entscheidend.

Wir helfen Ihnen

Wir wissen selbstverständlich, dass Ihnen die Tatsache Recht zu bekommen, Ihre Gesundheit nicht zurückgeben kann. Wir wollen Ihnen helfen, ihre entstandenen finanziellen Sorgen zu lindern und auf diesem Weg, mit Ihrer Erkrankung leichter zu leben.

  • Wir vertreten ausschließlich Patienten
  • Wir erstatten wenn nötig Strafanzeige
  • Wir bewirken Einsicht in die Patientenakte
  • Wir legen Behandlungs- und Kunstfehler offen
  • Wir erstreiten Schadensersatz und Schmerzensgeld