Sammelklage für Patienten ohne Rechtsschutz

Der Gedanke, der uns im Fall PIP beschäftigt hat: Wäre es nicht besser in Fällen ohne Rechtsschutzversicherung, wenn nicht jeder Geschädigte einzeln klagen müsste und sich vielmehr eine Vielzahl von geschädigten Patienten das Kostenrisiko teilen könnte und damit das finanzielle Risiko entfällt.
Sammelklage für Patienten

Die Lösung könnte sein: Eine Bündelung der Ansprüche!

Streng genommen gibt es die aus den USA bekannte „Sammelklage“ in Deutschland nicht. Es gibt zwar rechtliche Instrumente wie die Streitgenossenschaft, doch diese verhindern nicht, dass bei hohen Streitwerten das Prozesskostenrisiko explodiert. Nach dem Vorbild des österreichischen VKI (der die „Sammelklage nach österreichischem Recht“ entwickelt hat und erfolgreich praktiziert) arbeiten wir daran diese Lösung auch für deutsche Geschädigte zu schaffen.

Die Funktionsweise

Mit einer Sammelklage würden mögliche Prozesskosten-Risiken sehr deutlich verringert. Die Kosten, die man als Geschädigter selbst zu tragen hätte, blieben in sehr überschaubarem Rahmen. Die Bündelung der Ansprüche durch die Sammelklage böte also nicht nur eine sichere sondern auch eine sehr günstige Möglichkeit, zum eigenen Recht zu kommen. Ermöglicht wird dies durch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers.