Das Oberlandesgericht München wird im November einen Fall verhandeln, der einen dramatischen Verlauf genommen hatte. Unsere Mandantin unterzog sich im Klinikum Passau einer Hallux Valgus Operation, in deren weiteren Verlauf sich ein Morbus Sudeck entwickelt hatte. Das Landgericht Passau hatte die Klage wegen Behandlungsfehlers abgewiesen, da der gerichtliche Gutachter einen Morbus Sudeck als Folge des Eingriffs als sog. Komplikation betrachtete. Einen Aufklärungsmangel sah das Erstgericht nicht, weil – so das Gericht – feststehe, dass der Morbus Sudeck im Vorfeld als Komplikation erwähnt worden sei. Das Oberlandesgericht wird aber der Frage noch nachgehen, inwieweit auch eine mögliche Amputation vor dem Eingriff besprochen wurde. Dieser Frage ist das Erstgericht nicht nachgegangen, weswegen das Oberlandesgericht dies nachholen muss.
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...