Mangelnde Patientenaufklärung
Ärztlicher Behandlungsfehler? Unzureichende Aufklärung? Durchsetzung von Schmerzensgeld? Ihr Patientenanwalt macht sich für Sie stark.
Patientenaufklärung – Theorie und Praxis. Oft legt der Arzt dem Patienten ein Aufklärungsformular vor, teilweise wird dem Patienten das „Blatt” während des Gesprächs irgendwie nebenbei „untergeschoben”. Der Patient ist sich der Bedeutung dadurch vielleicht gar nicht bewusst und unterschreibt. Diese Formulare ersetzen jedoch nicht das persönliche, aufklärende Gespräch mit dem Arzt, diese Formulare dürfen nur als Merkblatt zur Vorbereitung oder Ergänzung des Aufklärungsgesprächs verwendet werden. Laut Bundesgerichtshof ist ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit dem Patienten zwingend nötig. Leider kommt es häufig genug vor, dass der Arzt den Patienten nicht ausführlich über alle behandlungstypischen Risiken und Alternativen aufklärt. Die Folge: Es treten mögliche Komplikationen auf, über die sich der Patient nicht im Klaren war. Hätte der Arzt den Patienten vollständig richtig aufgeklärt, hätte der Patient dieser Art von Behandlung eventuell nicht zugestimmt. Die Aufklärung soll dem Patienten ermöglichen, Art, Bedeutung, Ablauf und Folgen einer Behandlung zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den Grundzügen zu verstehen. Der Arzt hat insbesondere aufzuklären…- über den Verlauf und die Risiken des Eingriffs
- seine Erfolgschancen
- und über mögliche, gleichwertige Behandlungsalternativen
- sich vielleicht nicht wie vorgeschlagen behandeln lassen
- auf die Behandlung vielleicht verzichten wollen
- eine alternative Behandlung bevorzugt
- sich von einem anderen Arzt oder in einem anderen Krankenhaus behandeln lassen
Schreiben Sie uns was Sie auf dem Herzen haben !
Wir helfen Ihnen gerne! Um Zeit und vor allem Ihr Geld zu sparen haben wir den „Patienten-Fragebogen“ entwickelt. So können wir uns gezielt auf das erste Gespräch mit Ihnen vorbereiten.