Da immer mehr Patienten unter den – meist irreparablen – Folgen von Behandlungsfehlern leiden, hat nun auch der Staat reagiert. Der Bundestag steht kurz vor der Verabschiedung eines Gesetzes, welches die Rechte des Patienten stärken soll.
So sollen die Ärzte in Zukunft offen mit ihren Fehlern umgehen können, um so daraus zu lernen. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass die Ärzte den Patienten verständlich und schonungslos über die geplante Behandlung sowie über dessen Risiken aufklären müssen. Dies soll immer in einem persönlichen, ausführlichen Gespräch geschehen.
Darüber hinaus soll es noch weitere Beweiserleichterungsmöglichkeiten für den Patienten im Arzthaftungsprozess geben. Denn der grobe Behandlungsfehler soll im Gesetz mit aufgenommen werden. In diesem Fall müsste dann der Arzt beweisen, dass die Behandlung lege artis war.
Des Weiteren sollen nach dem Gesetzesentwurf die Krankenkassen zur Unterstützung des Patienten bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers noch mehr verpflichtet werden.
Dieses Gesetz stärkt die Rechte des Patienten, dies ist auch notwendig, da in Deutschland jedes Jahr ca. 100.000 Menschen infolge eines Behandlungsfehlers versterben.