Während früher über viele Behandlungsfehler der Mantel des Schweigens gelegt wurde, ziehen heutzutage immer mehr Patienten gegen fehlerhaft behandelnde Ärzte vor Gericht. Schätzungsweise 40 000 Patienten wandten sich dieses Jahr an Gerichte, Schlichtungsstellen und den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, um gegen eine fehlerhafte Behandlung vorzugehen.
Dies mag zum einen daran liegen, dass es immer mehr Anwälte gibt, die sich auf den relativ neuen Bereich des Medizinrechts spezialisieren und daher gewillt und in der Lage sind, sich für ihre Mandanten gegen die übergroße Macht der Mediziner und deren Haftpflichtversicherer zur Wehr zu setzen.
Darüber hinaus scheint auch die Sensibilität in der Öffentlichkeit gestiegen zu sein. Immer öfter ist Ärztepfusch auch Thema in Zeitungsartikeln und Fernsehsendungen. Das Bild der „Götter in Weiß“ ist zumindest angekratzt. Dies liegt mitunter wohl auch am zunehmenden Leistungs- und Zeitdruck, dem die Ärzte unterworfen sind. Immer mehr Patienten müssen in immer kürzerer Zeit versorgt werden. Die Qualität und Sorgfalt der ärztlichen Behandlungen bleibt dabei leider oftmals auf der Strecke.
Trotz der steigenden Zahlen der arzthaftungsrechlichen Verfahren ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer- auch schwerwiegender Ärztefehler – noch um einiges höher liegt.