Ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung ist Körperverletzung

Ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten ist Körperverletzung.

Rechtsirrtumsfrei konnte das Berufungsgericht hier zunächst annehmen, dass ein ärztlicher Eingriff, der im einzelnen sachgemäß ausgeführt wird, dadurch allein noch nicht gerechtfertigt wird. Ohne eine rechtlich wirksame Einwilligung des Kranken oder seines gesetzlichen Vertreters — es sei denn, dass aus besonderen hier nicht vorliegenden Gründen die Einwilligung nicht erforderlich ist — bleibt auch der kunstgerecht durchgeführte ärztliche Eingriff eine Verletzung des Rechtes des Kranken auf körperliche Unversehrtheit.

Wichtige Fälle, Urteile und Erfolge

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Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko Unsere Mandantin macht Schadensersatz gegen Allergan wegen des Krebsrisikos geltend, das von den texturierten Brustimplantaten der Marke „Natrelle“ ausgeht. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen unter Vorlage...

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