Zur ärztlichen Aufklärungspflicht vor einem Eingriff mit extrem ungünstiger Erfolgs- und Zwischenfallsprognose, bei der das fortschreitende Krankheitsrisiko gegen das die Krankheitsgefahr aktualisierende Operationsrisiko abzuwägen ist (hier: Operation zur Entlastung des durch eine Fehlstellung des Epistropheuszahns eingeengten Halsmarks).
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...