Außenseitermethode und Neulandmedizin

Ärztepfusch

Bei einer sog. „Außenseitenmethode“ handelt es sich um eine vom ärztlichen (schul-)medizinischen Standard abweichende Behandlungsmethode bzw. um einen Heilversuch mit einem noch nicht zugelassenen Medikament.

Von „Neulandmedizin“ spricht man, wenn eine relativ neue, noch nicht allgemein anerkannte, Heilmethode von einem Arzt angewendet wird.

Unabhängig von der Frage, ob beide Begriffe synonym für das Gleiche verwendet werden können, ist ihnen jedenfalls gemein, dass diese (neuen) Methoden große Gefahren für den Patienten mit sich bringen können. Es ist sogar möglich, dass die an sich auf Heilung gerichtete Methode zu einer Verschlimmerung der Symptomatik (z.B. Schmerzsymptomatik) führen kann. Das bedeutet, dass sowohl eine Außenseitermethode als auch die Neulandmedizin kontraindiziert sein können.

Deswegen und weil bei derartigen Methoden die Risiken nicht absehbar und/oder der Wissenschaft nicht bekannt sind, stellt die Rechtsprechung wesentlich höhere Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Arztes, als dies in der allgemein anerkannten wissenschaftlichen Schulmedizin der Fall ist. Denn gerade weil durch neue Therapieformen bislang vollkommen unbekannte Risiken bestehen und unbekannte Nebenwirkungen auftreten können, sind die Vor- und Nachteile besonders sorgfältig abzuwägen. Der Arzt muss – da grundsätzlich der sicherste therapeutische Weg einzuschlagen ist – den Patienten also auch insbesondere darüber aufklären, dass seine neue Methode nicht dem medizinischen Standard entspricht und diese auch nicht statistisch abgesichert ist.

Unterlässt der Arzt dies, ist die Einwilligung in die Behandlung nicht wirksam und es kommen unter Umständen erhebliche Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz etc.) in Betracht.

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