Der Kläger litt unter leichten bis mäßigen Rückenschmerzen, so wie viele Menschen höheren Alters und begab sich daher zu einem Chiropraktiker.
Statt die Beschwerden zu lindern, erlitt der Kläger durch die chiropraktische Behandlung einen irreversiblen Bandscheibenvorfall. Zunächst hatte es der beklagte Chiropraktiker versäumt, durch die Vornahme entsprechender Untersuchungen festzustellen, ob der Wirbelsäulenapperat des Klägers für die konkrete chiropraktische Maßnahme geeignet ist. Letztendlich ist zudem wohl die chiropraktische Maßnahme selbst fehlerhaft durchgeführt worden. Faktum ist jedenfalls, dass die vorher vollkommen gesunden Bandscheiben des Klägers unmittelbar nach der Behandlung in zwei Fällen völlig zerstört waren und immer noch sind. Die Klage vor dem Landgericht wird zeigen auf welchen Behandlungsfehlern dies beruhte.