Befund nicht eingeholt – Patientin erblindet
Die Patientin litt unter plötzlich auftretenden Sehstörungen am rechten Auge und begab sich in ärztliche Behandlung eines Münchner Klinikums.
Die richtige Diagnose (Intercranielle Hypertension) wurde von den Ärzten noch in Betracht gezogen, differentialdiagnostisch wurde diesem Verdacht aber nicht nachgegangen- stattdessen wurde ein kontraindizierter Behandlungsweg eingeschlagen.
Wäre die entsprechende Liquordruckmessung vorgenommen worden, so wäre mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das tatsächliche Krankheitsbild (Pseudotumor cerebri) erkannt worden.
Dieser reaktionspflichtige Befund hätte eine frühzeitige Therapie mit Liquorablass (ggf. Shunt-Anlage) oder Opticusscheidenfensterung ermöglicht und damit eine bleibende Verschlechterung des Sehvermögens verhindert.
Zur Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandantin, hat der Verfasser dieses Textes Klage beim Landgericht München I eingereicht.