Für den Patienten ist es oft schwer, den Behandlungsfehler des Arztes zu beweisen. Es gibt jedoch in einigen Bereichen Beweiserleichterung bis hin zu einer Beweislastumkehr.
Die ist insbesondere der Fall wenn der Arzt nicht richtig oder nur unzureichend dokumentiert oder wenn die Behandlungsunterlagen sogar nicht mehr auffindbar sind.
Es kommt zu einer Beweislastumkehr, wenn die Krankenunterlagen gänzlich verschwunden sind und der Arzt diesbezüglich sein Nichtverschulden nicht beweisen kann. Durch den Arzt sowie durch das Krankenhaus muss sichergestellt werden, dass über den Verbleib der Krankenunterlagen jederzeit Sicherheit besteht und somit die Krankengeschichte des Patienten jederzeit nachvollzogen werden kann.
Sofern der Arzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass z.B. eine notwendige Maßnahme vom Arzt nicht getroffen wurde oder dass sich ein nicht dokumentierter, aus medizinischen Gründen dokumentationspflichtiger Umstand so ereignet hat, wie es vom Patienten geschildert wurde.
In einem solchen Fall wäre es für den Patienten leichter, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und so seinen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen.