Die Aufklärungspflicht des Arztes vor einer Schönheitsoperation

Vor einer Schönheitsoperation ist der Patient über die Risiken und Erfolgsaussichten des Eingriffs besonders sorgfältig, umfassend und gegebenenfalls schonungslos aufzuklären (BGH, MDR 1991, 424).

Demnach muss der Arzt bei einer medizinisch nicht indizierten Brustvergrößerung oder – verkleinerung die Patientin über die mögliche Bildung von hässlichen Narben, Sensibilitätsstörungen und im Übrigen darüber aufklären, dass die Erreichung des erstrebten, kosmetischen Erfolgs nicht gesichert ist.

Legt in einem solchen Fall die Patientin dar, dass sie sich bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in einem ernsthaften Entscheidungskonflikt befunden hätte, hat sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wichtige Fälle, Urteile und Erfolge

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko – Natrelle Implantate

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko – Natrelle Implantate

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko Unsere Mandantin macht Schadensersatz gegen Allergan wegen des Krebsrisikos geltend, das von den texturierten Brustimplantaten der Marke „Natrelle“ ausgeht. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen unter Vorlage...

Klage gegen Allergan wegen Krebs – großzelliges T-Zell-Lymphom

Klage Gegen Allergan Wegen Krebs Unsere Mandantin macht Schadensersatz gegen Allergan wegen eines T-Zellen-Lymphoms geltend. Nachfolgend unser Anspruchsschreiben aus dem die Höhe der geltend gemachten Beträge ersichtlich sind.   Sehr geehrte Damen und Herren,...

Schadensersatz für defekte Hüftprothese der MicroPort Scientific GmbH

Fehlerhafte Hüftprothese der MicroPort Scientific GmbH Ihre Chance auf Schmerzensgeld ist größer als Sie es vermuten. „Ich hätte gern wenigstens eine kleine Entschädigung.“ Als Patientenanwalt für Medizinrecht hören wir das oft im ersten Gespräch mit unseren Klienten....