Die vertragliche Haftung aufgrund eines Behandlungsfehlers

Auch in vertraglicher Hinsicht muss der Arzt im Falle einer fehlerhaften Behandlung haften.

Der Sorgfaltsmaßstab

So schuldet der Arzt dem Patient aufgrund des Behandlungsvertrages eine Heilbehandlung, die dem medizinischen Standard entspricht. Die vertragliche Sorgfaltspflicht deckt sich grundsätzlich mit dem deliktischen Sorgfaltsmaßstab. In beiden Fällen entsteht eine Haftung des Arztes dann, wenn sein Handeln nicht den Regeln der medizinischen Kunst entspricht, seine Behandlung also hinter dem zu diesem Zeitpunkt geltenden medizinischen Standard eines Arztes seines Fachgebietes zurückbleibt. Der Arzt schuldet prinzipiell nie die Wiederherstellung der Gesundheit. Das bedeutete, dass auch dann keine Haftung des Arztes entstehen kann, wenn dieser eine fehlerfreie Behandlung durchführt, selbst wenn sich das Krankheitsrisiko dabei verwirklicht. Entscheidend ist allein das der medizinische Standard eingehalten wurde. Als standartgemäß ist die Behandlung dann anzusehen, wenn sie dem gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft des betreffenden Fachgebiets entspricht. Zudem muss die angewandte Methode zur Behandlung der jeweiligen gesundheitlichen Störung in der medizinischen Praxis anerkannt sein.

Die besondere Bedeutung eines medizinischen Standard wird immer wieder betont. Leitlinien wissenschaftlicher Fachgesellschaften, wie beispielsweise solche der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften – AWMF, können zwar, müssen die Standards aber nicht repräsentieren. Hierbei gibt es ganz verschiede Richtlinien, wie zum Beispiel die S1-Leitlinie, die lediglich eine Empfehlung darstellt. Daneben gibt es verbindliche Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen über die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung von Kassenpatienten im Sinne der §§ 91 ff. SGB V. Eine Unterschreitung des dort festgelegten Maßstabs ist unzulässig. Die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien dürften die wohl bekanntesten derartigen Richtlinien sein.

Im Übrigen gilt der objektive, typisierte Fahrlässigkeitsmaßstab des § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach der Arzt als Mindeststandard die für sein Fachgebiet erforderliche Sorgfalt zu beachten hat. Das persönliche Verschulden eines Arztes kann in diesem Zusammenhang nicht mit einem fahrlässigen Verhalten gleichgestellt werden. Im Falle einer Unterschreitung des Standards ist stetes von einem fahrlässigen Verhalten auszugehen für das der Arzt immer einstehen muss. Dies gilt sogar dann, wenn sein Verhalten aus seiner persönlichen Lage heraus verzeihlich erscheint, weil er im konkreten Behandlungsgeschehen zum Beispiel nachvollziehbar überfordert war.

Wenn ein Arzt mit einer bestimmten Operationsmethode noch nicht hinreichend vertraut ist, kann ihm daraus aber keine Entlastung erwachsen. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel in Krankenhäusern bei Anfänger-Operationen immer ein Facharzt anwesend sein muss. Bei Geburten, die von einem Anfänger geleitet werden, muss durch eine organisierte Rufbereitschaft der Facharztstandard gewährleistet sein.

Der Qualitätsstandard ist nicht mit der Standardbehandlung gleichzusetzen. So darf ein Arzt vom Standard abweichen, wenn besondere Umstände des Falles dies rechtfertigen. Von einer solchen Rechtfertigung ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn eine reguläre Behandlung erfolglos bleibt. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen eine allgemein anerkannte, dem medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht. In solchen Fällen darf der Arzt auch alternative Behandlungsmethoden wählen, die nicht der Schulmedizin entsprechen.

Wichtige Fälle, Urteile und Erfolge

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko – Natrelle Implantate

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko – Natrelle Implantate

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko Unsere Mandantin macht Schadensersatz gegen Allergan wegen des Krebsrisikos geltend, das von den texturierten Brustimplantaten der Marke „Natrelle“ ausgeht. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen unter Vorlage...

Klage gegen Allergan wegen Krebs – großzelliges T-Zell-Lymphom

Klage Gegen Allergan Wegen Krebs Unsere Mandantin macht Schadensersatz gegen Allergan wegen eines T-Zellen-Lymphoms geltend. Nachfolgend unser Anspruchsschreiben aus dem die Höhe der geltend gemachten Beträge ersichtlich sind.   Sehr geehrte Damen und Herren,...

Schadensersatz für defekte Hüftprothese der MicroPort Scientific GmbH

Fehlerhafte Hüftprothese der MicroPort Scientific GmbH Ihre Chance auf Schmerzensgeld ist größer als Sie es vermuten. „Ich hätte gern wenigstens eine kleine Entschädigung.“ Als Patientenanwalt für Medizinrecht hören wir das oft im ersten Gespräch mit unseren Klienten....