Ihr Anwalt für Entschädigung nach einem Unfall
Eine Unfallversicherung soll den Versicherten grundsätzlich vor den Folgen einer Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung, aufgrund eines Unfalls, also eines plötzlichen Ereignisses „von außen“ schützen. Wurde der Unfall durch den Versicherten verschuldet, oder trat er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ein, so haftet der Unfallversicherer regelmäßig nicht.
Tritt bei Ihnen ein entsprechender Versicherungsfall ein, müssen Sie dies dem Versicherer nicht nur anzeigen und darlegen, sondern in der Regel auch innerhalb von 15 Monaten durch einen Arzt Ihre Invalidität nachweisen.
Ihr Versicherer muss Ihnen hierbei mitteilen, welche Unterlagen aus seiner Sicht erforderlich sind, um das Unfallgeschehen und Ihre Invalidität zu beweisen.
Leider neigen Versicherer in diesem Bereich oft dazu, das Unfallgeschehen und/oder die Invalidität anzuzweifeln, teils mit äußerst fragwürdigen internen Gutachten durch versicherungsnahe Ärzte.
Lassen Sie sich frühstmöglich rechtlich beraten
Hiergegen kann durch entsprechende ärztliche Dokumentation, flankiert von den passenden juristischen Argumenten, vorgegangen werden. Hilfreich können im Einzelfall auch ärztliche Gutachten, erstellt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder durch private Sachverständige, sein.
Lassen Sie sich in einem solchen Fall unbedingt zeitnah anwaltlich beraten, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und zu Ihrem Recht zu kommen !