Die Patientenanwalt AG hat für ihre Mandantin wieder einen Erfolg gegen die Rechtsschutz Union hinsichtlich deren Regulierungspraxis erzielt.
Die Klägerin hatte sich in einer arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Patientenanwalt AG gewandt. Der anwaltliche Vertreter der Klägerin legte daher den Versicherungsfall der Rechtsschutzversicherung dar, wobei sowohl detaillierte Angaben zu den vorliegenden Befunderhebungsfehlern als auch zu den, bei der Klägerin, vorliegenden Schäden gemacht wurden.
Trotz weiterer umfangreicher Darstellungen der ärztlichen Fehler sowie deren schwerwiegenden Folgen, lehnte die die Rechtsschutz Union vertragswidrig die Deckung der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung der Klägerin aufgrund angeblich fehlender Erfolgsaussichten ab.
Das Landgericht München I beraumte daher einen Termin zur mündlichen Verhandlung an und gab der Beklagten deutlich zu verstehen, dass die vorgebrachten Einwände nicht vertragsgemäß und Deckung daher zu erteilen sei.
Im Nachgang zu dieser Verhandlung erkannte die Rechtsschutz Union den Anspruch der Klägerin auf Deckungsschutz an.
Hierbei handelt es sich leider nur um einen von vielen Fällen, bei denen die Rechtsschutz Union vertragswidrig die Deckung verweigert und erst im Klageverfahren die vertragsgemäße Deckung erteilt.