EuGH Entscheidung zieht die Schlinge noch enger um die Allianz im PIP Skandal

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 16.02.2012 den Schutz von Geschädigten weiter gestärkt. Der Pflichtversicherer haftet  zum Schutz der Verbraucher auch bei strafrechtlichem Verhalten des Versicherten

In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der sog. „Sicherungsschein“  im Reiserecht auch unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit gelte. In dem Urteil ging es um einen Verbraucher, der eine Pauschalreise gebucht hatte und auf seinen Kosten sitzenblieb, weil der Veranstalter vor Reisebeginn zahlungsunfähig wurde. Die Versicherung wollte die Zahlung verweigern, weil es sich um die Firma eines Betrügers handelte, der die Einnahmen „zweckentfremdet“ hatte.

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=119507&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=791248

Wenn man dieses Urteil auf den PIP-Skandal überträgt, kann das heißen, dass sich die Schlinge für die französische Allianz nach der Entscheidung des EuGH noch enger zuzieht. Denn die Allianz ist hier ebenfalls ein Pflichtversicherer und beruft sich ja gerade darauf, dass sie von PIP absichtlich betrogen wurde, weswegen die Versicherungsverträge angeblich nichtig seien. Der EuGH nimmt aber den Verbraucherschutz erneut sehr ernst und lässt Versicherer (hier: Allianz) nun auch bei (etwaigem!) Betrug durch den Versicherungsnehmer (hier: PIP) zahlen.

Die Allianz kann sich im Fall des PIP-Skandals auch nicht auf ihre Leistungsfreiheit gem. § 28 VVG berufen, da dieses Gesetz nur in Deutschland gilt. In Frankreich kann sich der Pflichtversicherer aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen und eine  Leistung verweigern. Dies zeigt sich eben unter anderem auch dadurch, dass die Allianz wegen des strafbaren Verhaltens des Versicherten (hier: PIP) auf Nichtigkeit des Versicherungsvertrages klagen muss.

Aus diesem Urteil des EuGH kann man herauslesen, dass ein Pflichtversicherer zum Schutz der Verbraucher dann haftet und zahlen muss, wenn der Versicherungsnehmer absichtlich betrügt! Der EuGH will durch dieses Urteil das hohe Niveau des Verbraucherschutzes weiterhin  gewährleisten.

Wir vertreten den Standpunkt, dass Patienten überdies noch schutzwürdiger sind als Reisende.

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