Es ist sehr wichtig, für Ihren Anwalt – aber auch für Sie und andere Mandanten – dass Sie Ihren Anwalt bewerten. Denn die Anwaltsbewertung hilft Ihrem Anwalt sich stetig verbessern zu können. Wir haben Ihnen einen 4-Punkte-Check für die objektive Bewertung eines Rechtsanwalt vorgestellt, wie Sie korrekt und fair einen Anwalt bewerten sollten. Lassen Sie uns gleich beim ersten Punkt davon bleiben: Die Zusatzqualifikation zum „Fachanwalt“.
Warum Sie vor einer Anwaltsbewertung mehr wissen sollten, wie Sie einen Anwalt bewerten
Der Fachanwalt ist eine Zusatzqualifikation für einen Rechtsanwalt. Ist ein Jura-Absolvent als Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer zugelassen, trägt er die geschützte Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Nach einer Zeit der ersten Berufspraxis als Rechtsanwalt wird sich ein Anwalt bald auf ein interessantes Fachgebiet spezialisieren wollen. Dazu ist der „Fachanwalt“ die geeignete Zusatzqualifikation. Will man einen Anwalt richtig bewerten, muss man diese Hintergründe kennen.
Ein Rechtsanwalt, der zum Fachanwalt qualifiziert ist, muss man in der Anwaltsbewertung als Anwalt auch höher bewerten
Sicher könnte ein Rechtsanwalt auch einfach nur genug Fälle über lange Zeit für ein bestimmtes Fachgebiet bearbeiten. Auch so kommt ein Rechtsanwalt zu seiner Fachkompetenz. Doch die nötige Spezialisierungstiefe bietet nur ein Lehrgang zum Fachanwalt. Diesen wichtigen Unterschied gilt es bei Ihrer Anwaltsbewertung für einen Anwalt extra zu bewerten.
Wie wird ein Rechtsanwalt zum Fachanwalt? Warum wichtig für die Anwaltsbewertung?
In der Regel absolviert ein examinierter Rechtsanwalt einen separaten Lehrgang von ca. 3 -4 Monaten Dauer und legt eine zusätzliche Prüfung zum Fachanwalt auf dem vorher ausgewählten Fachgebiet ab. Daraus folgt, dass ein Fachanwalt Ihnen unter Umständen auch viel gezielter helfen kann als ein Rechtsanwalt ohne Spezialisierung. Das sollten Sie auch in Ihrer Anwaltsbewertung anerkennen, wenn Sie Ihren Anwalt bewerten möchten.
Die Qualifikation „Fachanwalt“ ist in der Anwaltsbewertung höher zu bewerten als bei einem „normalen“ Anwalt
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ kann in verschiedenen Fachgebieten erworben werden. So gibt es den „Fachanwalt für Medizinrecht“ genauso wie den „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ oder den „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ – um nur drei von vielen Rechtsgebieten zu nennen. Allein der Fachanwalt für Medizinrecht schließt eine Menge Know-How mit ein: zum Beispiel das Krankenhausrecht, Arzthaftung, Patientenrecht, Recht der medizinischen Behandlung gehören dazu. So wird verständlich, dass Ihr Rechtsanwalt, wenn er Fachanwalt ist, in der Anwaltsbewertung natürlich ganz anders zu bewerten ist als ein Anwalt ohne diese Kompetenztiefe.