Behandlungsfehler in der inneren Medizin
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Ein Behandlungsfehler: Der Arzt soll dafür haften.
Zwar gilt die Innere Medizin als ein Fachgebiet, in dem relativ wenige Behandlungsfehler passieren. Dies entspricht aber wohl nicht der tatsächlichen Fehlerwahrscheinlichkeit. Es hat sich gezeigt, dass die Häufigkeit von Klagen in den jeweiligen medizinischen Fachgebieten stark von der subjektiven Wahrnehmung des Patienten abhängig ist. So ist ein chirurgischer Behandlungsfehler auch für Laien relativ einfach erkennbar. Eine Medikamentenverwechslung, oder eine dauerhaft fehlerhafte Behandlung, wie sie in der Inneren Medizin durchaus vorkommt, wird dagegen vom Patienten kaum wahrgenommen.
Passiert erst einmal ein Behandlungsfehler, kann dies zu einem langen Leidensweg führen: langwierige medikamentöse Therapien, Transfusionen, Aufenthalte auf der Intensivstation, und verlängerte Krankenhausaufenthalte stellen nur einen Teil der möglichen Folgen dar. Eine besonders drastische Folge kann eine dauerhafte Organschädigung sein. Der Patient kann in einem solchen Fall dauergeschädigt, oder teilweise pflegebedürftig oder teilweise erwerbsgemindert werden. Dann stehen dem Patienten meist Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe zu. Stirbt der Patient aufgrund der fehlerhaften Behandlung, stehen seinen Angehörigen Schadensersatzansprüche zu.
Arzthaftung in der inneren Medizin: verschiedene Fachbereiche
Wenn es um Arzthaftung in der inneren Medizin geht, dann kann dies verschiedene Fachbereiche betreffen. Behandlungsfehler in der Pneumologie drehen sich um Krankheiten und Schäden in Verbindung mit den Atemwegen. Geht es um das Blut und die blutbildenden Organe ist die “Hämatologie” betroffen. Sind Behandlungsfehler am Herzen und Herz-Kreislauf zu beklagen, dann ist das der Fachbereich der Kardiologie. Zur inneren Medizin gehören darüpber hinaus die Fachbereiche des Verdauungssystems, die Gastroenterologie, die “Angiologie” mit dem Gefäßsystem sowie die Endokrinologie und Immunologie. Das sind die Fachbereiche der inneren Medizin, die sich auf die innere Sekretion und das Immunsystem konzentrieren. Die Rheumatologie befasst sich mit dem Stütz- und Bindegewebe, die Toxikologie ist die Lehre von den Vergiftungen und die Onkologie untersucht Geschwulste und Tumore, die gutartig oder auch Krebs sein können.
Ärztlicher Kunstfehler in der Kardiologie
Kardiologen behandeln im speziellen die Herz-Kreislauferkrankungen. In Deutschland leidet die Mehrzahl der Patienten an der koronaren Herzkrankheit, daher spielen die Betreuung, die Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Angina Pectoris, Herzinfarkten und infarktbedingter Herzmuskelschwäche eine sehr große Rolle. Daneben umfasst das Aufgabengebiet auch die Behandlung von Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Schlaganfällen und der arterielle Verschlusskrankheit.
Ein Behandlungsfehler kann gravierende Folgen für den Patienten haben, im schlimmeren Fällen kann dieser dauerhaft schwer geschädigt werden. Dies kann zur Pflegebedürftigkeit bis hin zur Erwerbsminderung führen. Dann stehen dem Geschädigten Ansprüche in Millionenhöhe zu.
Wir gehören zu den Top-Patientenkanzleien.
Im jährlichen Vergleich zu anderen Kanzleien verklagten wir bis heute mit am häufigsten gegnerische Ärzte und Kliniken vor dem Landgericht München. Unsere Fallbearbeitung erfolgt spezialisiert nur für Patienten. Im Patientenrecht bilden wir uns laufend fort, um Ihnen immer aktuell mit fachmännischem Rat zur Seite zu stehen.