Behandlungsfehler Kinderarzt: Kunstfehler in der Kindermedizin
Wir sind Ihr Anwalt, wenn es um Kunstfehler in der Kindermedizin geht.
Kindermedizin ist der allgemein bekanntere Begriff von Pädiatrie. Und das Wort „Pädiatrie“ bedeutet korrekt übersetzt „ärztliche Kunst der Kinderheilkunde“. Schildern Sie und Ihren Fall in einer kostenfreien Erstberatung. Schildern Sie und Ihren Fall in einer kostenfreien Erstberatung.
Die Kindermedizin erstreckt sich auf alle Teilbereiche der Medizin. So ist die Kinderorthopädie für die Störungen und Erkrankungen am kindlichen Bewegungsapparat zuständig und arbeitet viel mit der Kinderchirurgie zusammen. Auch die Humangenetik arbeitet mit der Kinderpädiatrie Hand in Hand, in dem sie sich um die erblichen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen kümmert.
Passiert einem Arzt ein Behandlungsfehler bei der ärztlichen Behandlung eines Kindes, kann das schwerwiegende Folgen für das weitere Leben des Kindes haben. Das Kind kann vielleicht keine reguläre Schul- und Ausbildung machen und eine normale Berufsausübung zum Erwerb des Lebensunterhaltes ist vielleicht auch nicht möglich. Sogar eine lebenslange Schwerbehinderung mit Pflegebedürftigkeit kann bei einem Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden.
In dem Fall stehen nicht nur dem geschädigten Kind selbst, sondern auch den Eltern und Angehörigen des Kindes hohe Ansprüche an Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zuge der Arzthaftung zu.