Bei unserer Mandantin wurde fehlerhaft ein Herzschrittmacher implantiert, obwohl hierfür keine Indikation bestand.
Aufgrund von Beschwerden wie Schwindel, Erschöpfung, innere Unruhe und Lichtempfindlichkeit, suchte unsere Mandantin einen Kardiologen auf, nachdem andere Ärzte keine Ursache der Beschwerden gefunden hatten. Dann wurde fehlerhaft ein Herzfehler diagnostiziert, welcher jedoch nicht vorlag.
Die Ärzte rieten unserer Mandantin immer wieder zu einer Implantation eines Defibrillators, weshalb sie sich schließlich überreden ließ. Es erfolgte anschließend, fehlerhafte keine Patientenaufklärung über Indikation, Risiken und Alternativen.
Der eingesetzte Defibrillator unserer Mandantin war jedoch defekt, es bestand die Gefahr, dass es zu Fehlauslösungen kommt. Des Weiteren sind Angstzustände unserer Mandantin hinzugekommen, da unsere Mandantin aufgrund des defekten Defibrillators befürchten muss, dass er durch den fehlerhaften Defibrillator jederzeit sterben kann.
Dann kam es zu einer Fehlfunktion des Defibrillators mit voller Schockabgabe. Dabei ging unsere Mandantin zu Boden und musste im Krankenhaus behandelt werden.
Unsere Mandantin hat daher Schadenersatzansprüche gegen ihre Ärzte, die wir nun durchsetzen werden.