Fehlerhafte therapeutische Sicherungsaufklärung durch Ärzte

Ein Arzt muss den Patienten nicht nur fehlerfrei behandeln, sondern er muss  ihn auch über alle Umstände informieren, die zur Sicherung des Heilungserfolges und zu einem therapiegerechten Verhalten und zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdungen des Pateinten erforderlich sind.
So muss der Arzt z.B. über die mögliche schwerwiegende Nebenwirkungen eines Medikamentes aufklären oder den Patienten nach einer Operation an der Bandscheibe darauf hinweisen, dass er sich mehrere Wochen nicht sportlich betätigen darf.

Wird der Patient darüber nicht informiert und entsteht ihm dadurch ein Schaden, so handelt es sich um einen Behandlungsfehler. Der Behandlungsfehler ist grundsätzlich von dem Patienten zu beweisen, sofern ein grober Behandlungsfehler vorliegt, kann jedoch eine Beweiserleichterung zugunsten des Patienten eintreten. Dies wäre der Fall, wenn es für den Arzt unerlässlich war, eine therapeutische  Sicherungsaufklärung durchzuführen.

Wenn dem Patienten dadurch ein Schaden entsteht, kann daraus ein Schadensersatzanspruch gegen den Arzt resultieren.

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