Gerichtlicher Sachverständiger bestätigt Behandlungsfehler

Im Fall unserer Mandantin hat nun der vom Gericht in erster Instanz bestellte medizinische Sachverständige einen Behandlungsfehler bestätigt.

Bei unserer Mandantin wurde trotz fehlender Indikation eine Leberpunktion durchgeführt, die im weiteren Verlauf zu schweren Blutungen mit Organversagen führte. Unsere Mandantin ist hierdurch noch heute schwer geschädigt.

Der Behandlungsfehler wurde bereits auch außergerichtlich durch ein Gutachten festgestellt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung verweigerte dennoch die Regulierung, sodass Klage geboten war.

Nun gilt es, für unsere Mandantin eine angemessene Entschädigung zu erstreiten.

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