Unsere Mandantin leidet seit Jahren an Beschwerden an der Halswirbelsäule. Sie begab sich in die Orthopädische Praxis des Arztes, aufgrund seit 3 Wochen wieder aufgetretener, akuter Schmerzen der HWS rechts mit Taubheitsgefühl bis in die Finger der rechten Hand. Des Weiteren klagte sie über Schmerzen in der rechten Ferse und im Knie.
Im Verlauf der Behandlung kam es jedoch zu vermeidbaren Komplikationen. Zunächst wurden bei unserer Mandantin eine Strombehandlung durchgeführt. So dann wurden ihr vom Arzt Injektionen am Fuß verabreicht. Anschließend folge eine Injektion in den Nackenbereich. Daraufhin wurde es unserer Mandantin sehr übel. Sie kämpfte gegen eine nahende Ohnmacht an.
Trotz des erkennbar schlechten Zustandes unserer Mandantin und ohne sich nach der Spritzensetzung nach dem Zustand zu erkundigen, nahm der Arzt – ohne Einverständnis der Mandantin – chirotherapeutische Maßnahmen vor, umfasste den Kopf und versuchte, sie einzurenken. Unsere Mandantin hörte noch ein „Knacken“, sodann fehlt ihr jegliche Erinnerung, sie prallte mit dem Kopf auf den Boden.
Die Mandantin wurde in die internistische Abteilung eines Krankenhauses stationär aufgenommen. Nach eingehender Untersuchung wurde neben Zeichen einer cervikalen Wurzelreizung C6/C7 die Diagnose eines sog. „benignen paroxysmalen Lagerungsschwindels“ gestellt.
Unsere Mandantin leidet seit dieser Behandlung an permanent auftretendem Schwindel. Hierfür gibt es keine bei unserer Mandantin heilversprechende Behandlungsmethoden, so dass eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes ausgeschlossen ist.
Nun hat auch der Gerichtsgutachter der I. Instanz festgestellt, dass die chirotherapeutische Maßnahme völlig kontraindiziert war.