Behandlungsfehler während einer Schwangerschaft sind für die Mutter und das Kind oft besonders schwerwiegend, da das Kind nicht selten in solchen Fällen mit einer Behinderung zur Welt kommt. Der behandelnde Arzt muss jedoch verschiedene Untersuchungen zur Kontrolle vornehmen, damit eine Gefahr für Mutter und Kind nahezu ausgeschlossen werden kann.
Wenn sich in der 33. Schwangerschaftswoche kein wesentliches Wachstum des Kindes feststellen lässt, muss der Arzt ein verstärktes Risiko-Management vornehmen. So sind zusätzliche Untersuchungen in kurzen Abständen unerlässlich. So müssen vermehrt Ultraschalluntersuchungen erfolgen. Auch müssten Messungen des Schädels- und des Thoraxdurchmessers und Karditogramme erfolgen.
Des Weiteren muss der behandelnde Arzt die Schwangere im Zweifel an einen spezialisierten Arzt überweisen.
Ein Unterlassen dieser Maßnahmen stellt einen groben Behandlungsfehler da, das heißt, dass dieser Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Erfolgen diese Untersuchungen nicht und sind dadurch die Mutter oder/und das Kind geschädigt, können Schadensersatzansprüche entstehen.