Aktuell stehen Kliniken in München wegen mangelhaften hygienischen Zuständen in der Kritik. So sollen über mehrere Monate lang Operationssäle und Operationsbesteck nur unzureichende gesäubert worden sein.
Durch die mangelnde Sauberkeit können sich aggressive Viren und Bakterien verbreiten und so in den Körper der Patienten gelangen, welche aufgrund der vorhergehenden Krankheit bereits sehr geschwächt sind.
Daher ist es keine Seltenheit, dass sich Patienten mit dem MRSA-Virus (Staphylococcus
Aureus) anstecken. Dieser ist ein typischer Virus bei mangelnder Hygiene in
Krankenhäusern.
Das ursprüngliche Leiden der Patientin ist dann zwar geheilt, dennoch liegt eine
Virusinfektion vor, welche nur schwer behandelbar ist. Denn der
Staphylococcusvirus ist resistent gegen Antibiotika.
Besonders deutsche Krankenhäuser sind im europäischen Vergleich von MRSA-Viren betroffen.
Sol liegt die MRSA-Rate hier bei 25 %, in den Niederlanden hingegen bei 3 %.
Aus der Ansteckung mit Viren durch Hygienemängel in einem Krankenhaus können
Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche für den Patienten
entstehen.