Ihr Anwalt für Versicherungsrecht: Private Krankenversicherung

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht: Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer sind nach dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verpflichtet, neben der Erstattung von Kosten für ärztlichen Leistungen, Arzneimittel und Hilfsmittel auch ein Krankenhaustagegeld beim stationären Aufenthalten in Krankenhäusern zu bezahlen.

Leider kommt es aber in diesem Bereich immer wieder zu Unstimmigkeiten und Ablehnungen der Versicherer, weil angeblich Anzeige- und Wartezeiten nicht eingehalten wurden, Erkrankungen angezweifelt werden, oder medizinische Behandlungen für nicht notwendig erachtet werden.

Besonders häufig werden interne Gutachten durch versicherungsnahe Ärzte vorgelegt, wonach bestimmte Behandlungen nicht notwendig sind. Auch dreiste Verweise auf privat zu bezahlende Fitnessübungen und Yoga-Einheiten sind leider kein Einzelfall.

Wenden Sie sich in einem solchen Fall möglichst zeitnah an im Versicherungs- und Medizinrecht versierte Rechtsanwälte, um Ihre Ansprüche gegen den Versicherer prüfen zu lassen und durchsetzen zu können.

Lassen Sie sich frühstmöglich rechtlich beraten

Gerade private Krankenversicherer fürchten sich oft vor für sie negativen Gerichtsurteilen, da hierdurch mehr Versicherte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche ermutigt werden könnten. Dies führt oft zu einer außergerichtlichen Einigung oder zu einem für den Versicherten vorteilhaften Vergleich vor Gericht.

Somit kann sich auch der eigentlich oft riskante Klageweg in diesem Bereich durchaus lohnen – lassen Sie sich aber hierzu von auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwälten beraten, um Fehlentscheidungen zu vermeiden!