Verdacht eines Verstoßes gegen Sicherungsvorkehrungen und verspätete Operation im Klinikum Neuperlach
Unser Mandant begab sich in die Klinik (Klinikum Neuperlach) zur Abklärung einer vorbestehenden Krankheit, die u.a. mit Schwindelgefühlen einhergeht. Das ärztliche Personal und das Pflegepersonal wurden von der Familie des Patienten zuvor auf die Notwendigkeit von Bettgittern zur Meidung von Stürzen hingewiesen.
Gleichwohl kam es zu Stürzen des Patienten, die auch dokumentiert sind. Ein Sturz war derart schwer, dass es zu einer Rippenfraktur kam. Der Patienten wurde zunächst jedoch nicht weiter untersucht, weshalb es auch zu starken Blutungen in die Pleurahöhle (Brustraum) gekommen ist. Eine dringend erforderliche Operation erfolgte mit einer Verspätung von 28 bis 35 Stunden.
Unser Mandant erlitt infolge dieser Ereignisse allerschwerste Schäden und ist heute ein Pflegefall. Er wurde zwischenzeitlich in die Pflegestufe III eingestuft. Ein Gutachten der privaten Krankenversicherung unseres Mandanten bestätigt, dass diese Folgen auf die Ereignisse in der Klinik zurückzuführen sind. Ein selbständiges Leben ist unserem Mandanten nicht mehr möglich.