Medizinisches Gutachten: Pflegebegutachtung

Medizinisches Gutachten: Pflegebegutachtung

Es stellen sich viele Fragen, wenn Sie einen Antrag auf Leistung der Pflegeversicherungen stellen möchten oder Sie bereits einen gestellt haben, aber der MDK sich erst mal zur Begutachtung ankündigt. Wir werden hier ein paar Ihrer Fragen beantworten.

Wie sehen die Leistungen aus, die ich beantragen kann?
Laut des Gesetztes werden Menschen als pflegebedürftig eingestuft, die für alltägliche Aufgaben, für eine Dauer von mindestens 6 Monaten in großem Maße Hilfe brauchen, um diese zu bewerkstelligen. Die alltäglichen Aufgaben sind im § 14 Abs. 4 des Pflegeversicherungsgesetzes niedergeschrieben, so ist von erster Bedeutung nicht die Erkrankung oder Behinderung selbst, sondern inwieweit die betroffene Person durch diese im Alltag eingeschränkt wird. Die Pflegeleistungen werden in die Kategorien Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung unterteilt, wobei alle diese Leistungen in der Behausung des Betroffenen verrichtet werden.
Pflegegeld

Sofern der Pflegebedürftige die erforderlichen Pflegeleistungen selbst sicherstellt, wird das sogenannte Pflegegeld gezahlt.

Dies beträgt seit dem 01.01.2015:

  • Pflegestufe 1: 244 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 458 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 728 Euro monatlich

Für Personen, welche durch ihre Erkrankung oder Behinderung dauerhaft in großem Maß im Alltag eingeschränkt sind beträgt das Pflegegeld:

  • Pflegestufe 0: 123 Euro monatlich
  • Pflegestufe 1: 316 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 545 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 728 Euro monatlich
Pflegesachleistung

Sofern ein ambulanter Pflegedienst mit involviert und in Anspruch genommen wird, können Pflegesachleistungen beantragt werden.

Diese betragen seit dem 01.01.2015:

  • Pflegestufe 1: 468 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 1144 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 1612 Euro monatlich
  • Härtefall: 1995 Euro monatlich

Für Personen, die durch ihre Erkrankung oder Behinderung dauerhaft in großen Maß im Alltag eingeschränkt sind betragen die Preissachleistungen:

  • Pflegestufe 0: 231 Euro monatlich
  • Pflegestufe 1: 689 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 1298 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 1612 Euro monatlich
  • Härtefall: 1995 Euro monatlich

Kombinationsleistung

Für Sie besteht auch die Möglichkeit Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kombination zu beantragen. Sollten sie diese Kombination wählen, wird Pflegegeld um den Betrag der Pflegesachleistungen gekürzt.

Ebenfalls ist es möglich die Pflegeleistungen in vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Drei Bereiche der alltäglichen Arbeiten, werden als Grundpflege betitelt und zusammengefasst:

  • Körperpflege: Einkaufen, Verlassen der Wohnung, Treppensteigen, Wäsche waschen, etc.
  • Ernährung: Mundgerecht zubereitete Nahrung
  • Mobilität: Einkaufen, Verlassen der Wohnung, Treppensteigen, Wäsche waschen, etc.

Wie lange dauert es von der Antragsstellung bis zum Bescheid?

Die Pflegekassen sind verpflichtet den Versicherten die Entscheidung über ihren Antrag innerhalb von 5 Wochen mitzuteilen. Dabei ist es egal ob es sich um denn ersten Antrag für eine Pflegestufe oder über einen Höherstufungsantrag, von Personen die ambulant gepflegt werden, handelt. Hierbei zählt der Posteingang bei der Pflegekasse. Sollte diese Frist überschritten werden muss die Pflegekasse 70 Euro für jede neue angefangene Woche nach Fristablauf an den Patienten zahlen, es sei denn der Grund dafür, dass die Frist nicht eingehalten werden konnte ist der Patient selbst, zum Beispiel bei nicht Anwesenheit in seiner Wohnung während eines angemeldeten Begutachtungstermins.

Wie lange dauert eine Begutachtung und wie läuft diese Begutachtung ab?

Speziell ausgebildete Pflegefachkräfte des MDK führen die Pflegebegutachtung in Ihrem Zuhause durch um auch gleichzeitig ein Bild von Ihrer Situation zu bekommen. Sie geben Ihnen Tipps zur Verbesserung Ihrer Behausung in Bezug auf Ihre Erkrankung und stellen den Bedarf an Hilfe fest, den Sie benötigen. Da bei den Besuchen nicht auf´jeden einzelne Frage eingegangen werden kann, können Sie sich an Ihre regionalen Pflegestützpunkte oder an Ihre Pflegekasse wenden. Der Besuch wird ungefähr 1 Stunde Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Das Ergebnis der Begutachtung soll es sein, dass Ihre Pflegesituation so gut wie möglich zu beschreiben. Diese Einschätzung beruht auf Richtlinien, welche vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt wurden. Dafür brauchen die Gutachter Informationen über alle pflegerelevanten Unterlagen, die Sie am Besten beim Besuch der Gutachter schon rausgesucht haben.

Dabei wird Ihnen die Arbeit nicht abgenommen, sondern hier bedeutet Hilfestellung, dass Ihnen soweit geholfen wird, dass sie dieses Tätigkeit alleine ausführen können.

Hier gibt es verschiedene Stufen:

Teilweise Übernahme

Das bedeutet, dass die Pflegeperson nur einen Teil der Tätigkeiten machen muss, welche er selbst nicht ausführen kann.

Vollständige Übernahme

Das bedeutet, dass die Pflegeperson alle Tätigkeiten machen muss, welche er selbst nicht schaffen kann.

Pflegestufe 1

Mehr als 45 Minuten Grundpflege

Zeitaufwand für die Hauswirtschaft mindestens 1,5 Std./Tag Gesamtpflegebedarf

Pflegestufe 2

Mindestens 120 Minuten Grundpflege

Zeitaufwand für die Hauswirtschaft mindestens 3 Std./Tag Gesamtpflegebedarf

Pflegestufe 3

Mindestens 240 Minuten und regelmäßige nächtliche Grundpflege

Zeitaufwand für die Hauswirtschaft mindestens 5 Std./Tag Gesamtpflegebedarf