Bei unserem Mandanten wurde eine Hüftoperation vorgenommen, die jedoch behandlungsfehlerhaft war. Dies wurde nach einem Gutachten der Landesärztekammer festgestellt. Die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Ärzte war daher bereit, den Fall zu regulieren und zahlte zunächst einen Betrag in Höhe von 25.000,00 €. In dieser Sache wird nun weiter verhandelt.
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...