Im Bundesgesetzblatt 2013, Teil I Nr. 9 vom 25.02.2013 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ nun verkündet worden. Es tritt heute in Kraft.
Das „neue“ Recht ist nun im BGB enthalten und findet sich bei den Dienstverträgen. Damit ist bereits aufgrund der systematischen Stellung im Gesetz klar, dass der Arzt – wie bisher – keinen Behandlungserfolg schuldet. Das ist auch richtig, weil es medizinisch nicht möglich ist, jeden Krankheit zu heilen.
Das Gesetz sieht in kleineren Nuancen ein paar Verbesserungen für Patienten vor, entspricht aber im Wesentlichen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass infolge des neuen Gesetzes nunmehr stets der Arzt beweisen müsse, dass kein Behandlungsfehler vorliege. Das neue Gesetz hat lediglich den sog. „groben Behandlungsfehler“ im Gesetz erwähnt, die dem sich die Beweislast umkehrt. Das war aber schon immer so.