Unser Mandant hatte Schmerzen im Rückenbereich. Daraufhin begab dieser sich zu seinem Orthopäden. Der Arzt führte keine diagnostischen Maßnahmen wie zum Beispiel ein MRT oder Röntgen durch, sondern schickte unseren Mandanten wieder nach Hause.
Als die Schmerzen für den Mandanten unerträglich wurden, begab er sich zum Neurologen, welcher einen akuten Bandscheibenvorfall diagnostizierte. Dieser musste in einer Not-Operation behoben werden.
Wir werden nun in die außergerichtliche Regulierung eintreten.