Sodbrennen und „saures Aufstoßen“, d.h. ein Rückfluss (Reflux) von säurehaltigem Mageninhalt in die Speiseröhre (Ösophagus), ist weder gesundheitlich, noch rechtlich unproblematisch. Gesundheitlich ist dies schon deswegen nicht zu unterschätzen, weil durch den sauren Mageninhalt die empfindliche Schleimhautoberfläche der Speiseröhre gereizt wird und Entzündungsprozesse dieses Organs nahezu vorprogrammiert sind (Ösophagitis).
Es droht die Gefahr einer Tumorbildung, wenn die Speiseröhrenschleimhaut durch die Magensäure dauerhaft beeinträchtigt wird.
Es ist aus rechtlicher wohl als grober Behandlungsfehler eines Hausarztes zu werten, wenn dieser es gegen die Regeln der ärztlichen Kunst unterlässt, potentiellen Entartungsmöglichkeiten einer entzündlichen Veränderung nachzugehen, dies vor Allem dann, wenn es zusätzlich noch Hinweise auf ein sog. Barettsyndrom (= Umwandlung von Plattenepithel in Zylinderepithel, die zu einer Verkürzung der Speiseröhre als Folge der Refluxösophagitis führt) gegeben hat. Das Risiko, dass sich hieraus ein Karzinom entwickelt, ist circa um das 40-fache gegenüber gesunden Kontrollen erhöht.