Das Schicksal einer unsere Mandantinnen geht selbst erfahrenen Anwälten besonders nahe.
Nachdem im Jahre 2004 bereits die erste Brustoperation unserer Mandantin fehlerhaft erfolgte, sollte eine erneute Brustoperation 2008 durch einen Münchener Schönheitschirurgen erfolgen.
Dieser Schönheitschirurg versicherte ihr, dass es sich bei den Implantaten um solche mit bester Qualität handelt. Dies war jedoch nicht der Fall: unserer Mandantin wurden die Giftimplantate der Firma PIP eingesetzt.
Im Jahr 2009 erkrankt unsere Mandantin an einer Bluterkrankung, die mit einer Chemotherapie behandelt werden muss. Bei dieser Erkrankung handelt es sich grundsätzlich um eine Erbkrankheit. Da jedoch niemand anderes in der Familie unserer Mandantin betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Giftsilikon die schwere Erkrankung ausgelöst hat.
Doch damit ist das Martyrium unserer Mandantin noch nicht beendet. Jahrelang hatte sie sich ein Baby gewünscht, doch dieser Wunsch sollte unerfüllt bleiben. Jetzt endlich wurde sie schwanger – jedoch mit fatalen Konsequenzen, denn sie muss dieses Kind abtreiben lassen.
Da sich das Gewebe um die Implantate herum während der Schwangerschaft verändert, können die Gifte der Silikonkissen der Firma „Poly Implantat Prothese“ platzen. Die dadurch ausgetretenen Toxine können Entzündungen auslösen und sogar eine Krebserkrankung herbeiführen.
Unserer Mandantin bleibt daher nur die Wahl, ihr Wunschkind zwangsweise abtreiben zu lassen.
Die Anwälte der Patientenanwalt AG fordern nun ein Schmerzensgeld von mind. 80 000 Euro, sowie eine monatliche Schadensrente von 1500 Euro bis zum Lebensende und die verbindliche Anerkennung der Haftung für Folgeschäden in der Zukunft.
Neben neben dem TÜV-Rheinland, der Firma Brenntag, der französischen Allianz (dem Pflichtversicherer von PIP) werden die Ansprüche vor allem auch gegen den Münchener Schönheitschirurgien erhoben. Dieser versicherte unserer Mandantin, dass es sich bei den PIP-Giftimplantaten um Implantate der besten Qualität handeln würde.