Sowohl Ärzte und Firmen, welche das Billig-Silikon benutz haben, als auch die französische Firma PIP werden mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von 30 Millionen Euro konfrontiert werden. Mehr als 100 betroffene Patientinnen, welchen in deutschen Krankenhäusern/Kliniken und Praxen PIP-Implantate eingesetzt wurden, haben sich bereits in unserer Kanzlei gemeldet und werden diesbezüglich rechtlich beraten.
Es ist hinsichtlich aller Beteiligter von schwerwiegenden Pflichtverletzungen auszugehen, so dass die Höhe der Schadenersatzforderungen – angesichts der Gefahr von Zukunftsschäden – mehr als nur gerechtfertigt ist. Aus Profitgründen wurde mit dem qualitativ minderwertigen Silikon, welches in der Anschaffung wesentlich billiger war, als Silikon, welches für Medizinprodukte zu verwenden gewesen wäre, gearbeitet.
Es ist auch völlig unverständlich, weshalb viele Ärzte, obwohl sie bereits im April 2010 über die minderwertigen Silikon-Kissen informiert wurden, die Warnung erst zum jetzigen Zeitpunkt an die betroffenen Patientinnen weitergegeben haben.
Auch hätten die Ärzte eruieren können und müssen, dass bereits im Jahr 2000 die US-Behörden vor PIP-Implantaten warnten. Von einem verständigen Arzt wäre dies zumindest zu erwarten gewesen.