Rechtsfall lagerungsschaden

Rechtsfall lagerungsschaden

Your chance of getting compensation is greater than you think. “I would like at least a small amount of compensation.” As a patient advocate for medical law, we often hear this in the first conversation with our clients. Many injured parties are unsure and do not know how great their chance of compensation is.

Are you also asking yourself whether you, as an accident victim, injured party due to an incorrect diagnosis or treatment error, should insist on compensation with our support? Check out one of our legal cases:

Lagerungschaden

An

Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir Ihnen unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht und Schweigepflichtsentbindung an, dass wir Herrn G. U. in der o.g. Angelegenheit anwaltlich vertreten.

Unser Mandant befand sich vom 20.03.20xx bis zum 03.06.20xx zur Behandlung einer Verletzung der Lendenwirbelsäule aufgrund eines Sturzgeschehens auf Ihrer neurochirurgischen Station. 

In diesem Zeitraum wurden mehrere Operationen an der Lendenwirbelsäule unseres Mandanten durchgeführt und unter Anderem Schrauben angebracht und wieder entfernt.

Am 03.06.20xx wurde unser Mandant von Ihrer neurochirurgischen Station zur Vorbereitung und Durchführung eines weiteren neurochirurgischen/plastischen Eingriffs auf Ihre Station für plastische Chirurgie verlegt.

Im Verlauf der Operation vom 05.06.20xx kam es aufgrund einer fehlerhaften Bauchlage unseres Mandanten ohne Abstützen der Arme oder der Wirbelsäule und aufgrund einer fehlerhaften Lagerung der Finger zu einer schwerwiegenden dauerhaften Lähmung des rechten Arms unseres Mandanten.

Da es sich bei diesem dauerhaften Gesundheitsschaden um eine Lagerungsschaden handelt, der vollumfänglich in den Verantwortungs- und Risikobereich der behandelnden Chirurgen und Anästhesisten fällt, und damit immer einen groben Behandlungsfehler darstellt, sind Sie als selbstversicherter Klinikträger zur vollumfänglichen Haftung für sämtliche materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet, die unserem Mandanten in Folge dieses dauerhaften Gesundheitsschadens entstanden sind.

Unser Mandant leidet seit geraumer Zeit unter dem Morbus Parkinson und ist daher zum Antrieb seines Rollstuhls auf die Benutzung seiner Arme angewiesen.

Rechtsfall lagerungsschaden
Rechtsfall lagerungsschaden

Unser Mandant leidet daher in besonders gravierender Weise unter dem Verlust von Kraft und Kontrolle seines rechten Arms, da dies seine Mobilität in außergewöhnlich massivem Umfang einschränkt.

Unser Mandant ist aufgrund dieser Umstände zudem seit dem Auftreten der Lähmung depressiv verstimmt und kann Urlaubsfreuden, sowie die Teilnahme am Familienleben nur noch sehr eingeschränkt genießen.

Angesichts der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes erscheint daher ein Schmerzensgeld für die dauerhafte Lähmung des rechten Arms unseres Mandanten und die damit einhergehenden massiven Beeinträchtigungen in Höhe von mindestens 30.000,00 € als angemessen.

Unser Mandant war zudem trotz seiner Parkinsonerkrankung vor der Lähmung seines rechten Arms in der Lage, mindestens 10 Stunden pro Woche einfache Arbeiten im Haushalt zu erledigen, bzw. hierbei zu helfen.

Aufgrund der massiven Einschränkung seiner Mobilität seit der Lähmung und der Tatsache, dass die rechte Hand die Führhand unseres Mandanten ist, ist Unser Mandant seitdem er Opfer des o.g. groben Behandlungsfehlers geworden ist, nicht mehr zur sinnvollen Mithilfe im Haushalt in der Lage.

Unser Mandant ist somit ein Haushaltsdefizit in Höhe von mindestens 10 Stunden pro Woche, also von mindestens 43 Stunden im Monat entstanden.

Da dieses Defizit nicht durch die Mithilfe anderer Personen im Haushalt aufgefangen werden kann, entsteht hierdurch ein Schaden in Höhe von mindestens 430,00 € im Monat, da das ortsübliche Gehalt einer Haushaltshilfe mit mindestens 10,00 € pro Stunde anzusetzen ist.

Es ist zudem damit zu rechnen, dass Unser Mandant in Zukunft erhebliche weitere Schäden in Form von Pflegebedarf, Behandlungs- und Medikamentenkosten, Reha- und Reisekosten etc. entstehen werden.

Der Wert dieser noch unbezifferbaren Zukunftsschäden wäre im Sinne eines gerichtlichen Feststellungsantrags derzeit mit einem Wert nicht unter 20.000,00 € anzusetzen.

Sie sind als aufgrund des groben Behandlungsfehlers in Form eines Lagerungsschadens Haftender daher aufgefordert, bis spätestens zum 06.12.20xx schriftlich zu erklären, dass Sie für die o.g. materiellen und immateriellen Schäden, sowie für die noch nicht bezifferbaren Zukunftsschäden unseres Mandanten vollumfänglich haften werden.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, so werden wir im Interesse unseres Mandanten ohne weiteren Schriftwechsel eine Klage auf Schadensersatz und Feststellung gegen Sie erheben.

Mit freundlichen Grüßen,

Patientenanwalt AG

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