Im Rahmen einer Operation erlitt unsere Mandantin erhebliche Verbrennungen durch einen intraoperativ verwendeten Elektrokauter. Hierfür erhält sie von der Gegenseite nun ein Schmerzensgeld iHv. 5.000 €.
Während die Gegenseite zunächst jedoch Verantwortung von sich wies, lenkte sie letztendlich ein und bot unserer Mandantin die og. Summe an. Hier zeigt sich, dass hartnäckiges Verhandeln in vielen Fällen durchaus zum Ziel führen kann.