Wenn sich eine Patientin oder ein Patient zu einer Schönheitsoperation entschließt, dann geschieht dies mit dem Ziel, den Körper zu verschönern. Doch nicht selten verläuft eine Schönheitsoperation behandlungsfehlerhaft, weshalb das entsprechende Körperteil nach der Operation sogar schlechter aussieht als zuvor.
Im Jahr lassen ca. 400.000 Patienten eine Schönheitsoperation durchführen. Zumeist werden Brustoperationen und Fettabsaugungen vorgenommen.
In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Behandlungsfehler durch Ärzte bei einer Schönheitsoperation erhöht. Dabei ist der Begriff Schönheitschirurg kein feststehender Begriff. So darf sich jeder Arzt „Schönheitschirurg“ nennen, ohne eine spezielle Fachausbildung absolviert zu haben. Dabei gelten viele chirurgische Eingriffe, wie z. B die Fettabsaugung, als chirurgisch besonders anspruchsvoll. Nur ein Facharzt für plastische Chirurgie hat in jedem Fall eine Facharztausbildung und damit spezielle Kenntnisse in der Schönheitschirurgie.
Da ein Behandlungsfehler während einer Schönheitsoperation schwerwiegende Folgen für den Patienten haben kann, können ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen.