Unser Mandant begab sich zu einem Arzt für Urologie, um eine Vasektomie durchführen zu lassen. Dieser medizinische Eingriff erfolgte grob behandlungsfehlerhaft.
Eine Vasektomie wird mit dem Ziel der Sterilisation des Mannes durchgeführt. Hierbei werden die Samenleiter durchtrennt. Die Hormonproduktion in den Hoden bleibt jedoch erhalten. Die nach wie vor produzierten Spermien können nach der Durchtrennung der Samenleiter nicht mehr abgeführt werden, mit der Folge, dass sie vom Körper resorbiert werden.
Das ausschließliche Ziel der Vasektomie ist es, eine Schwangerschaft zu verhindern. Aufgrund der Durchtrennung der Samenleiter, können keine Spermien mehr ins Ejakulat gelangen. Nach einer Vasektomie-OP kann die Zeugungsfähigkeit des Mannes nahezu ausgeschlossen werden.
Hintergrund für die Entscheidung zu einer Vasektomie war, dass die Mandanten keinen weiteren Kinderwunsch mehr hatten. Die Familienplanung war abgeschlossen. Des Weiteren spielten auch gesundheitliche Aspekte eine Rolle für die Entscheidung zur Vasektomie.
Einige Jahre später, stellte die Ehefrau unseres Mandanten schockiert eine erneute Schwangerschaft, trotz der vom Gegner angeblich durchgeführten Vasektomie, fest. Unser Mandant ließ daraufhin einen Spermientest bei einem weiteren Urologen durchführen. Das Spermiogramm ergab, dass unser Mandant voll zeugungsfähig ist.
In Folge der fehlerhaften Behandlung kam es somit zu einer ungewollten Schwangerschaft.