Bei unserem Mandanten wurde in einer Klinik des Städtischen Klinikums München eine Leber-Embolisation durchgeführt. Zu den Städtischen Kliniken zählen die Häuser Bogenhausen, Neuperlach, Schwabing, Harlaching und Thalkirchner Straße. Bei einer Embolisation werden aufquellende Materialien örtlich begrenzt in der Körper eingebracht. Bei unserem Mandanten wurde offenbar ein Partikel aus der Embolisation in das Rückenmark gedrückt. Wir sind der Meinung, dass so etwas nicht passieren darf, weil es sich nicht lediglich um eine Komplikation handelt. Dies jedenfalls legen die Bildaufnahmen nahe, die anschließend gefertigt wurden. Unser Mandant muss nun mit verheerenden Folgen, die voraussichtlich nicht mehr heilbar sind, leben. Hilfe wird in nahezu allen Lebenslagen benötigt.
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...