In einem Fall wurde unserem Mandant ein vielfach erhöhtes Medikament verabreicht, wodurch sich sein Gesundheitszustand extrem verschlechterte. Nach längerer Zeit wurde dieser Fehler dann entdeckt. Anschließend wurde die Angelegenheit vom MDK begutachtet und in diesem Gutachten wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. Aufgrund unseres Anspruchsschreibens an die gegnerische Amper Klinik, hat deren Haftpflichtversicherung nunmehr den Haftungsgrund anerkannt. Auch wurde auf unsere Schadensersatzforderung schon eine Vorschusszahlung geleistet.
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...