Die Behandlung der Bewohner in einem Altenpflegeheim ist nicht selten unzureichend bis behandlungsfehlerhaft. Es gibt Fälle, in denen die Bewohner in unzulässiger Weise fixiert oder medikamentös ruhig gestellt werden, obwohl eine andere Behandlung durchaus möglich – für das Pflegepersonal vielleicht nur arbeitsaufwändiger wäre.
Es sind Fälle bekannt, in denen die Bewohner eines Pflegeheimes quasi sich selbst überlassen werden, obwohl sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Durch eine unzureichende oder falsche Behandlung in Pflegeheimen kann sich der
Gesundheitszustand der Bewohner erheblich verschlechtern. Doch auch die
Angehörigen leiden unter dem Leidensweg des Bewohners.
In diesen Fällen können durch die unzureichende Behandlung
Schadensersatzansprüche der Beteiligten ausgelöst werden, weshalb eine Haftung des
Pflegeheimes möglich ist.