Bei Operationen kommt es nicht selten vor, dass Instrumente oder Tupfer in der Operationswunde „vergessen“ werden. Die Ursachen dafür sind oft Überlastung und Stress der behandelnden Ärzte, welche für die betroffenen Patienten jedoch weitreichende Folgen haben können.
Genaue Zahlen sind nicht bekannt, da die Ärzte diese Fälle oft unter Verschluss halten. Es ist jedoch ca. bei einer von 5000 Operationen davon auszugehen, dass Fremdegegenstände im Körper des Patienten zurück bleiben.
In diesen Fällen ist meist von einem Behandlungsfehler des Arztes auszugehen, weshalb dieser dafür haften kann. Der Operateur hat weiterhin auch eine Hinweispflicht gegenüber dem Patienten, wenn ein Indiz dafür besteht, dass sich noch ein Gegenstand im Körper des Patienten befindet. Auch dieser Pflicht wird oft nicht nachgekommen.
Da dies schwerwiegende Folgen für den Patienten haben kann, können ihm Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen.