Laut aktueller Rechtsprechung des BGH darf sich das Gericht bei der Beurteilung des groben Behandlungsfehlers nicht nur auf die Aussage des Sachverständigen verlassen, sondern soll auch in gewissem Maße auch eigene Erwägungen und eigene Beurteilungen einfließen lassen.
Zahnarzthonorar höher als im Heil- und Kostenplan angegeben
Der Zahnarzt ist verpflichtet, das zahnärztliche Honorar so genau wie möglich im Vorhinein aufzuschlüsseln. Eine Erhöhung des im Heil- und Kostenplan vorgeschlagenen Honorars ist nur dann gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des...