Mehr Tote durch Behandlungsfehler als im Straßenverkehr
Erschreckende Zahlen veröffentlichte erneut die AOK Krankenkasse in ihrem jährlichen Krankenhaus- Report. Demnach sterben in deutschen Krankenhäusern jährlich mindestens 19.000 Patienten aufgrund oder infolge von Behandlungsfehlern.
Demnach liegt die Zahl derer, die wegen eines Behandlungsfehlers verstorben sind, ca. um ein fünffaches höher als die Zahl der jährlichen Toten im Straßenverkehr. In Zukunft könnte diese Quote noch drastisch ansteigen, da viele Kliniken zu Einsparungsmaßnahmen gezwungen sind und damit eine Verschlechterung der Qualität der medizinischen Versorgung zu befürchten ist.
Der hohen Anzahl an Behandlungsfehlern steht eine relativ geringe Anzahl der Patienten gegenüber, die Schadensersatzansprüche gegen Ärzte und Krankenhausträger geltend machen. Dies mag zum einen an der Unwissenheit vieler Patienten liegen, denen von Arztseite häufig mitgeteilt wird, dass die Schädigung auf eine nicht vorhersehbare bzw. nicht vermeidbare Komplikation zurückzuführen ist.
Zwar sind die Behandler nunmehr gemäß § 630c BGB dazu verpflichtet, den Patienten auf Nachfrage darüber zu informieren, dass (womöglich) ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Da ein Verstoß hiergegen jedoch derzeit kaum zu sanktionieren ist, wird dies in der Praxis wohl kaum jemals tatsächlich geschehen.
Zum anderen scheuen viele Patienten den Gang zum Rechtsanwalt und die Einleitung oftmals kosten- und zeitintensiver juristischer Schritte in dem Glauben, im Kampf David gegen Goliath sowieso keine Chancen zu haben. Dies ist jedoch in vielen Fällen ein Irrglaube.
Mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts kann mit der Haftpflichtversicherung des Behandlers häufig sogar eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung erarbeitet werden. Ferner wird ein Fachanwalt für Medizinrecht sich um die Einholung eines adäquaten Sachverständigengutachtens kümmern, um abschätzen zu können, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt.
Wichtig ist es hierbei, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der allein auf Patientenseite tätig ist und nicht auch noch zusätzlich Ärzte vertritt. Nur so ist gewährleistet, dass die eigenen Interessen mit dem nötigen Engagement verfolgt werden.