Erhalten Sie eine angemessene Entschädigung für texturierte Allergan-Implantate

Das folgende Formular enthält Fragen, die für die Bezifferung Ihres Anspruchs relevant sind. Sie haben ferner die Möglichkeit Unterlagen, wie z.B. ärztliche Befunde, Rechnungen und Fotos zu übermitteln. Wir benötigen immer den Implantatpass. Je gründlicher wir an dieser Stelle arbeiten und je detaillierter wir den Haftungsumfang begründen, desto höher werden die Angebote von Allergan ausfallen. 

Soweit bereits Explantation oder Wechsel stattgefunden hat, übersenden Sie uns bitte insbesondere OP-Bericht und soweit vorhanden Fotos von den Implantaten. Allergan fragt immer wieder danach. Sofern Sie nicht im Besitz dieser Unterlagen sind, fordern Sie diese bitte bei Ihrem Behandler an (Sie können für die Herausgabe eine Frist von 1 Woche setzen).

Unterschreiben Sie bitte am Ende des Formulars. Wir benötigen eine formale Vollmacht und eine Schweigepflichtentbindung. Das geht sowohl mit Maus auf dem Bildschirm als auch mit Finger auf dem Handy. Falls es damit technische Probleme geben sollte, melden Sie sich bitte.

Wir rechnen unser Honorar direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Selbstverständlich kümmern wir uns kostenfrei um die Deckungsanfrage.

Falls Sie keinen Rechtsschutz haben bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung die Übernahme des Falls versagt, sind wir zur Vereinbarung eines Erfolgshonorars bereit. Nur wenn Sie das Angebot von Allergan annehmen, fällt eine „Einigungsgebühr“ nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgsetz) an.  Ansonsten bleibt unsere Tätigkeit kostenfrei. Die Vergütung beträgt damit je nach Gegenstandswert etwa 15-20% des Betrags, den Sie ausgezahlt erhalten. Das ist erheblich niedriger als z.B. die übliche Quote eines Prozessfinanzierer (i.d.R. 35-40% bei Streitwerten um 50.000€). Kurzversion: Keine Einigung – keine Kosten! Darauf können Sie sich verlassen.

Wir werden nach Erhalt Ihrer Angaben ein individuelles Anspruchsschreibens für Sie ausarbeiten und Ihren Fall mit Allergan verhandeln. Wir informieren Sie über jeden Schritt. Die weitere Korrespondenz erfolgt im persönlichen direkten Emailaustausch mit mir oder meinem Mitarbeiter. Auch wenn sich mein Mitarbeiter an Sie wendet, können Sie sich darauf verlassen, dass ich jedes einzelne Schreiben absegne.

Die „Verhandlungsphase“ sollte bis Ende Mai abgeschlossen sein. Je nachdem, ob Sie das Angebot von Allergan annehmen, können wir direkt zur Klage übergehen bzw. falls kein Rechtsschutz besteht, uns Gedanken über eine gemeinsame Sammelklage mit anderen Betroffenen machen.

 

Behandlungsfehler Anwalt
Bezifferung Ihrer Ansprüche - Mandantinnen mit Rechtsschutz 2
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