Gerichtlicher Vergleich: Berufungsfähigkeitsversicherer zahlt
Im Fall unserer Mandantschaft hat sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nunmehr mit einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag in Höhe von 22.500 € einverstanden erklärt.
Das Klageverfahren war notwendig geworden, nachdem der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hatte.
Zur Begründung führte die Versicherung aus, unsere Mandantschaft habe im Rahmen der Antragstellung die Gesundheitsfragen im Antragsformular nicht wahrheitsgemäß beantwortet.
Obwohl die Nichtangabe einzelner Krankheitsfälle durch unsere Mandantschaft plausibel erklärt werden konnte, war die Versicherung zu einer außergerichtlichen Regulierung nicht bereit.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung schlug das Gericht unter Erläuterung der jeweiligen Prozessrisiken (insbesondere auch in Anbetracht der Beweislastverteilung) einen Vergleich in Höhe von 2,5 Jahres- Rentenleistungen vor, der schließlich von beiden Parteien angenommen wurde.